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Um den Hund zur Zuchttauglichkeitsprüfung anzumelden benötigt man:
Nachweis mittels Backenabstrich oder Blutabnahme über CEA und MDR1, wie auch DNA Fingerprint oder DNA Enternschaftsnachweis.
Empfohlene Durchführung des DNA Fingerprintes und des DNA Elternschaftnachweis beim Labor Slowgen.
Die Probenentnahme wird einmalig vom Tierarzt oder Zuchtwart vorgenommen, bei gleichzeitiger Prüfung der Identität.
2. LÜW (lumbosakralen Übergangswirbel)
Röntgenologischer Nachweis über LÜW. Der Hund darf frühestens mit dem 12. Lebensmonat geröntgt werden und muss nicht in Narkose für diese Untersuchung. Die Identität des Hundes muss durch ihn zweifelsfrei nachgewiesen werden – (Chip-Kontrolle). Es ist das LÜW Formular der Windsprite Freunde zu verwenden.
3. Sonographie des Herzens
Die Untersuchung muss bei einem Tierarzt oder in einer Tierklinik erfolgen, die eine entsprechende Lizenz für die Auswertung und das erforderliche Equipment dazu haben. Früheste Untersuchung mit dem 15. Lebensmonat. Die Identität des Hundes muss durch ihn zweifelsfrei nachgewiesen werden – (Chip-Kontrolle).
Wichtig:
Sämtliche Untersuchungsergebnisse sind bei der Zuchttauglichkeitsprüfung unaufgefordert nachzuweisen durch entsprechende Einträge in die Ahnentafeln bzw. durch Vorlage der entsprechenden Auswertungen und Untersuchungsbögen.
Alle Untersuchungsergebnisse bitte in Kopie an die Windsprite Freunde Frau Ohlmeier senden.